Solidarsemester Forderungskatalog Sommersemester

Studentischer Forderungskatalog zur Lage der Hochschulen

Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt auch den Hochschulbereich vor erhebliche Herausforderungen. Absagen der Präsenzlehre, Einschränkungen des Hochschulbetriebs, sowie individuelle Isolation führen zu einer nie da gewesenen Situation. Das Leben an den Hochschulen ist charakterisiert durch Stillstand, der durch die Unangepasstheit derzeitiger Regelungen zur erheblichen Unsicherheit bei allen Beteiligten führt. Auch abseits vom Kerngeschäft der Hochschulen, bspw. in der studentischen Arbeit und in der Pandemiebewältigung öffnen sich Regelungslücken, die den Beteiligten mitunter zum erheblichen Nachteil geraten.

Konkrete Problemlagen ergeben sich bereits in der Semestergestaltung. Hochschulen sind nicht auf eine flächendeckende Umstellung ihrer Lehre auf ein digitales Studium eingestellt. Neben Defiziten bei der Qualifikation der Lehrenden und der digitalen Infrastruktur zeigt sich auch bildungswissenschaftlich, dass digitale Lehre erst in Kombination mit Präsenzformaten zu nachhaltigen Lehr- und Lernerfolgen führt.

Auf studentischer Seite kommt es zu erheblichen Problemen. Studierende verlieren ihre Jobs und müssen sich um Angehörige kümmern, nicht zuletzt durch die Schließung von Kindertagesstätten. Hinzu kommt, dass adäquate technische Ausstattung und gute Internetanbindung nicht bei allen Studierenden und Hochschulen vorausgesetzt werden kann.

Wir rufen zu einem Sommer der Solidarität an den Hochschulen auf, in welchem Lehrende und Studierende gemeinsam die Herausforderungen der Krise angehen, strukturelle Entlastung gewährt und der Leistungsdruck ausgesetzt wird – von allen Seiten.

Forderungen Bund und Länder

Finanzielle Situation von Studierenden

Die Coronakrise verdeutlicht, dass die soziale Lage der Studierenden prekär ist. Die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hat ergeben, dass 68 % aller Studierenden einem Nebenjob nachgehen. [1] Viele Studierende, die auf diese Finanzierung angewiesen sind, geraten durch das Wegfallen dieser Einkommen in Existenznot und wissen nicht, wie sie Miete und den Lebensbedarf bezahlen sollen. Hinzu kommt, dass Studierende von den sozialen Sicherungssystemen kaum berücksichtigt werden. In der aktuellen Krisensituationen müssen die Stimmen der Studierenden Gehör finden, die Soforthilfen und Anpassungen der Studienfinanzierungen fordern.

Existenzsicherung für Studierende garantieren: BAföG umgehend anpassen

Das BAföG wurde einst eingeführt, um Studierenden zu ermöglichen, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen, ohne nebenbei zu viel Zeit in den Nebenjob stecken zu müssen. Diesen Anspruch erfüllt das BAföG heute nicht mehr: Weniger als ein Fünftel der Studierenden erhält eine Förderung und der Anteil sinkt seit Jahren stetig. [1] Die historisch niedrige BAföG-Quote ist bedingt durch zu niedrige Freibeträge und die Angst Studierender, sich für ein Studium zu verschulden, sowie ein zu komplexes Antragsverfahren. In dieser Krise können das BAföG und die nicht verausgabten Mittel des letzten Jahres dafür genutzt werden, den Druck auf die Studierenden zu mindern – wenigstens für die, die es noch bekommen. Denn in der aktuellen Situation muss das BAföG unabhängig davon, ob Online-Lehre stattfindet oder nicht und ob diese wahrgenommen werden kann, weitergezahlt werden. Die Förderungshöchstdauer muss im angemessenen Maße (mindestens um ein Semester) verlängert werden. Diese krisenbedingten Verlängerungszeiten sind als Vollzuschuss zu gewähren. Das BAföG muss sofort entbürokratisiert werden und die Einkommensfreibeiträge müssen mindestens um die vom BMBF für 2021 vorgesehenen 6% erhöht werden. [1]

Gleichzeitig braucht es Notkriterien, die den eigenen durch die Krise bedingten Einkommensausfall oder den der Eltern mit berücksichtigen. Kriterien, die eine reguläre BAföG-Förderung bislang verunmöglicht haben, sind in dieser Zeit auszusetzen.

Unbürokratische Soforthilfe für Studierende

Viele der Studierenden, die keinen BAföG-Anspruch haben, sind durch die Coronapandemie jetzt auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Studierende, die normalerweise ihren Lebensunterhalt in geringfügigen Nebenjobs bestreiten, stehen vor existenziellen Problemen. Denn 59 % aller erwerbstätigen Studierenden geben an, dass der Nebenjob notwendig für den Lebensunterhalt sei. [1] Hinzu kommt: Studierende haben zur Zeit keinen Anspruch auf ALG II, solange sie studieren.

Daher brauchen sie dringend Soforthilfen, um existenzbedrohte Studierende in dieser Krisenzeit zu unterstützen.

Diese Soforthilfen müssen schnell, unbürokratisch und auskömmlich gestaltet sein. Das Deutsche Studentenwerk hat vorgeschlagen, einen Bund-Länder-Studierendenfonds ins Leben zu rufen, der diese Soforthilfen bereitstellt. Wir unterstützen diesen Vorschlag ausdrücklich.

Sozialstaat auch für Studierende – Unbürokratisch Verdienstausfall ausgleichen

Den Studierenden, die aufgrund der Corona-Krise ihre finanzielle Lebensgrundlage entzogen wurde, ist ein Anrecht auf die Sozialleistungen des SGB II (ALG II) zu gewähren. Die Ausschlusstatbestände nach § 7 sind für die Dauer der Krise aufzuheben. Dabei muss die Sicherstellung des Lebensunterhalts einschließlich der Wohnkosten absoluten Vorrang gegenüber der Vollständigkeit von Nachweisen haben. Diese Regelung ist auch auf zukünftige singuläre Ereignisse, die den Arbeitsmarkt in Härte treffen, anzuwenden.

Krankenkasse und Kindergeld

Studierende dürften nicht durch eine unfreiwillige Studienzeitverlängerung bestraft werden: Ebenso, wie das SoSe2020 beim BAföG nicht „zählen“ darf, ist dies auch bei der studentischen/freiwilligen Krankenversicherung zu berücksichtigen (Überschreitung Altersgrenze).

Dies gilt auch für die Verlängerung des Kindergeld-Anspruchs sowie der Familienversicherung um die Dauer der Krise plus einen Monat.

Stipendien und Studienkredite

Stipendien zur Studien- und Promotionsförderung sind analog zum BAföG zu verlängern.

Studienkredite

Zwar fordern wir prinzipiell ein ausreichendes BAföG (alters-, studienzeit- und elternunabhängig als Vollzuschuss), sodass sonstige Studienkredite ihre Notwendigkeit verlieren. Dennoch sind aktuell viele Studierende de facto auf Studienkredite angewiesen. Viele haben bereits Kredite aufgenommen, deren Fristen den Krisenbedingungen angepasst und um mindestens sechs Monate verlängert werden müssen.

Ebenso müssen (KfW-) Studienkredite ohne Nachteil als Nicht-Semester weiter aufgenommen werden können.

Keine Studiengebühren

Im Sommersemester dürfen keine Langzeit- oder Zweitstudiengebühren, sowie Studiengebühren für ausländische Studierende verlangt werden. Außerdem sind die Fristen für Langzeitstudiengebühren um mindestens ein Semester zu verlängern. Dies gilt auch für die Semestergebühren bei privaten Hochschulen sowie die als versteckte Studiengebühren zu klassifizierenden „Verwaltungsgebühren“ an allen Hochschulen.

Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems, welche sich in den kommenden Monaten noch verschärfen wird.

Keine Nachteile für Helfende

Die Bereitschaft der Studierenden, in dieser Krise zu helfen ist groß. Viele der im Studienverlauf oder im Vorfeld erworbenen Kompetenzen können mit großem Mehrwert für die Gesellschaft angewandt werden. Dabei erledigen Studierende oft fachnahe Tätigkeiten, während vor allem die praxisbezogene Lehre, die sich nicht durch Online- Formate ersetzen lässt, entfällt. Damit sich dies nicht negativ auf die Studiendauer auswirkt, sollen auf Wunsch der Studierenden Tätigkeiten, die im Rahmen der Pandemiebewältigung durchgeführt werden, soweit wie möglich als Studienleistung angerechnet werden. Unbeschadet dessen soll den Studierenden auch vor diesem Hintergrund eine wertschätzende und existenzerhaltende Vergütung angelehnt an den Tariflohn, sowie Kinderbetreuung gewährt werden.

Entlastung von Mietkosten

Wir fordern die Studierendenwerke auf, die Mietforderungen in den Wohnheimen freiwillig durch formlosen Antrag des*der Studierenden auszusetzen. Die Bundesländer sind gleichzeitig aufgefordert, die ausstehenden Mietrückstände zu übernehmen.

Allgemeine Wohnungsräumungen aufgrund von Mietrückständen während des Andauerns der Pandemie müssen gesetzlich verboten werden.

Bestehende Ansprüche sichern

Die Ansprüche auf bereits bewilligte Fördermittel, z. B. Auslands-BAföG, Erasmus-Gelder etc. müssen bestehen bleiben. Bereits ausgezahlte Fördermittel dürfen nicht zurückverlangt werden. Die Förderung studentischer Austauschprogramme muss fortbestehen und es müssen Möglichkeiten des Ausgleichs der Pandemiefolgen geschaffen werden, um diese Programme nachhaltig zu sichern.

Die Finanzierung studentischer Austauschprogramme darf nicht negativ von den sinkenden Zahlen der Absolvierenden und Austauschen in diesem Jahr beeinflusst werden.

Stipendien- und Förderungszusagen sind auf spätere Semester/Zeiträume zu übertragen.

Rechte ausländischer Studierender wahren

Grundsätzlich bestehen keine Ansprüche auf Transferleistungen oder BAföG Ansprüche für Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 b AufenthG. Das Studium muss selber finanziert werden. Zusätzliche Kosten durch Studienzeitverlängerungen sind häufig nicht eingeplant und treffen die Studierenden daher besonders hart. Die Familien und finanziellen Unterstützer*innen im Ausland sind meist auch ohne gute Krankenversorgung, daher trifft die Pandemie die Studierenden doppelt, die häufig ihre kranken oder in wirtschaftliche Notlage geratene Familie unterstützen müssen.

Wir fordern den Interessen ausländischer Studierender gerecht zu werden:
Der Finanzierungsnachweis muss ausgesetzt werden und der Aufenthaltstitel verlängert werden, ohne Anrechnung des Wintersemesters 19/20 sowie des Sommersemesters 2020. Ebenso gilt der Verlängerungsbedarf bei Stipendien. Ausländischen Studierenden muss der Zugang zu sozialer Sicherung (BAföG/Notfallhilfen) eröffnet werden. Dabei ist besonders wichtig, dass Hochschulen und Ausländerbehörden kooperativ zusammenarbeiten.

Um ausländischen Studierenden mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gem. § 16 b AufenthG die Möglichkeit zu geben, ALG II zu beantragen, hat die Bundesregierung die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Erteilungsvoraussetzung gem. § 5 Abs. 1, Satz 1, 1. AufenthG, der sog. Finanzierungsnachweis, nicht mehr notwendig ist / bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Ebenso sind § 2 Abs. 3, Satz 2, 5. und 6., § 52 Abs. 3 Satz 1. 3. AufenthG entsprechend auszusetzen. Dies ist bundesweit einheitlich durch entsprechende Rechtsvorschriften durch das BMI zu vollziehen. Ebenso sind die einschlägigen Rechtsvorschriften im SGB II per Rechtsverordnung außer Kraft zu setzen. Der Zugang zu ALG II seitens Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 b AufenthG ist vollumfänglich zu gewährleisten.

Durch wirtschaftlich in Aussicht stehende Rezession wird auch für ausländische Studierende der Übergang in den Arbeitsmarkt erschwert, daher muss die Übergangszeit und die Möglichkeit zur Arbeitssuche nach dem Studium durch eine zeitlich weitreichende Möglichkeit verbessert werden. Der Wegfall der aufenthaltsrechtlich vorgesehenen Zeit (aktuell 18 Monate) zur adäquaten Jobsuche muss ausgeweitet werden.

Es müssen unbeschränkte Arbeitserlaubnisse während des Sommersemesters 2020 und darüber hinaus ausgestellt werden. Aktuell werden Menschen (ohne Arbeitserlaubnis), die helfen wollen, systematisch davon abgehalten. Das ist nicht tragbar.

Ausländischen Studierenden, die ihr Studium abgeschlossen haben und vorläufig aufgrund der Situation nicht in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, ist unbürokratisch eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit der Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme zu erteilen.

Für die Zulassung zum Studium vorgesehene, jedoch aufgrund der aktuellen Situation nicht zu erfüllende Voraussetzung sind auszusetzen oder durch Auflagen später zu erbringen. So ist die für chinesische und vietnamesische Studienbewerber*innen bisher verpflichtende APS Prüfung bis auf Weiteres auszusetzen, da die notwendigen Interviews in China und Vietnam bisher ausgesetzt waren. Aufgrund der Tatsache, dass derzeit viele Sprachprüfungen (DSH, TestDaF) nicht stattfinden, sollen Studienbewerber*innen, die eine Sprachprüfung auf dem GER B 2 Niveau nachweisen mit der Auflage, notwendige Sprachprüfungen nachzureichen, zugelassen werden.

Ausländische Studierende, die eine Zulassung zu einem (zulassungsbeschränkten) Studiengang erhalten haben, diesen wegen der Einreisebeschränkungen jedoch nicht antreten dürfen/können, sollen ihre Zulassung kostenlos auf das nächste Zulassungsverfahren übertragen können.

Zulassung zum Studium

Generell sind alle Bewerbungsfristen angemessen zu verschieben, sodass ausstehende Nachweise zur Bewerbung zum Master- und Bachelorstudium erbracht werden können.

Bewerber*innen für einen Masterstudiengang / postgradualen Studiengang, die ihren Bachelor / grundständigen Studiengang nicht abschließen können, jedoch eine Mindestzahl von (140) ECTS-/LP nachweisen können, sind unter Auflage der Nachreichung des Bachelorabschlusses zum Masterstudium zuzulassen.

Staatsexamen und weitere staatliche Prüfungen

Wie wir im Folgenden auch auf Hochschulebene fordern, muss die Teilnahme an Prüfungen, die nicht von den Hochschulen, sondern von staatlichen Behörden veranstaltet werden (Staatsexamen usw.), für die Studierenden freiwillig sein. Auch diese Prüfungen müssen je nach Vorbereitungspensum frühzeitig angekündigt werde und auf die Bedürfnisse der Studierenden und die aktuelle Vorbereitungssituation zugeschnitten sein.

Forschungsförderung / WissZeitVG

Die Zeit des eingeschränkten Hochschulbetriebs darf nicht auf die Befristungsdauer von wissenschaftlichen und studentischen Beschäftigten nach WissZeitVG angerechnet werden. Dies erfordert eine entsprechende Gesetzesänderung, die dieser Krise angemessen Rechnung trägt. Bund und Länder haben dafür Sorge zu tragen, staatlich geförderte Drittmittelprojekte ausreichend zu verlängern und mit zusätzlichen Geldern zu versehen, um die Finanzierung der Projekte sicherzustellen.

Hochschulfinanzierung

Die Hochschulen werden es aufgrund ihrer strukturellen Unterfinanzierung nicht schaffen, alle notwendigen Maßnahmen aus ihrem laufenden Budget zu finanzieren. Die Bundesländer sind aufgefordert, die Unterfinanzierung der Hochschulen jetzt zu stoppen!

Forderungen an die Hochschulen

Das Sommersemester 2020 wird sich von allen Semestern zuvor und hoffentlich auch danach unterscheiden. Die vielen Praxisprobleme, die durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufen werden, erfordern ein entschiedenes Umdenken und müssen mit der notwendigen Flexibilität gelöst werden. Damit wir in dieser außerordentlichen Situation uns den Problemen stellen können, kann das Semester nur durch solidarische Zusammenarbeit aller Statusgruppen gestaltet werden. Für eine erfolgreiche Gestaltung eines Solidarsemesters 2020 halten wir folgende Punkte für unumgänglich:

Semestergestaltung

  • Der Vorlesungszeitraum muss so verkürzt werden, dass die Lehrenden angemessene Vor- und Nachbereitungszeit haben, um qualitativ hochwertige Online-Studienangebote bereitzustellen.
  • Für Studierende sind die Nachteilsausgleichs- und Härtefallregelungen angemessen zu erweitern, um individuelle krisenbedingte Nachteile, z. B. eingeschränkte Internetzugänge, parallele Sorgeverpflichtungen, etc. auszugleichen.
  • Studierende müssen die Möglichkeit erhalten, den Bedingungen und Inhalten angepasste Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen. Dabei ist durch die Hochschulen zu gewährleisten, dass der Erwerb von Leistungspunkten/ECTS auf die spezifische Situation der Studierenden angepasst wird und Studierenden keine Nachteile durch den umgestellten Lehrbetrieb entstehen.
  • Auslaufende Studienordnungen und -gänge müssen in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Dozierenden um ein Semester verlängert werden.
  • In Studienordnungen, die zwingend aufeinander aufbauende Veranstaltung enthalten, muss dieser Zwang für die nächsten drei Semester entfallen.
  • Zwangs-Exmatrikulationen müssen ausgesetzt werden.
  • Für verpflichtende Praxissemester und -phasen sind flexible Regelungen insbesondere bei dualen Studiengängen, Lehramtsstudiengängen, Studiengängen der Sozialen Arbeit und anderen Studiengängen mit staatlicher Anerkennung zu schaffen, um den frühestmöglichen Berufseinstieg bzw. Beginn des Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen. Im Falle von ausfallenden Praxissemestern sollte die Möglichkeit von semesterbegleitende Praxisphasen geprüft werden.
  • Die Hochschulen müssen sicherstellen, dass eine kostenlose Ausleihe an Bibliotheken weiterhin möglich ist oder, wenn dies gerade nicht der Fall ist, so schnell wie möglich wieder eingeführt wird.
  • Aus dem Wintersemester nachgeholte Prüfungen müssen je nach Vorbereitungspensum frühzeitig angekündigt werden und dürfen keinesfalls verpflichtend durchgeführt werden.
  • Die Prüfungslast darf sich nicht gegen den Willen der Studierenden durch im Sommersemester/Wintersemester nachgeholte Prüfungsleistungen, welche aktuell verschoben werden, erhöhen.
  • Prüfungen, die nur jährlich im Sommersemester angeboten werden, müssen zusätzlich im Wintersemester 20/21 angeboten werden.
  • Alle Prüfungsfristen und automatischen Nichtbestehensregelungen sind auszusetzen und um mindestens ein Semester zu verlängern.
  • Alle Prüfungsversuche im Sommersemester werden als Freiversuche gewertet, d.h. sie werden im Falle des Nichtbestehens nicht gezählt und können im Falle des Bestehens zur Notenverbesserung wiederholt werden.
  • Aussetzung von Anwesenheitspflichten
  • Die krisenbedingten Anpassungen der Hochschulen müssen nicht bundesweit einheitlich gestaltet sein. In jedem Seminar jedoch unterschiedliche Abgabefristen wahren zu müssen, führt jedoch zu Unklarheit und damit Unsicherheit bei Studierenden. Stattdessen muss es überall transparente und faire Maßnahmen geben.
  • Den Studierenden, die einen internationalen Studienabschnitt („Auslandssemester“) nicht antreten konnten bzw. abbrechen mussten, sollte ermöglicht werden, dass sie gleichberechtigt Zugang zu den (Online-) Lehrangeboten des Sommersemesters 2020 haben.
  • Für verpflichtende Studienabschnitte im Ausland sind Nachholmöglichkeiten oder Ersatzleistungen zu gewährleisten.

Das Semester der Medizinstudierenden

Die freiwillige Mitarbeit der Medizinstudierenden ist eine wichtige Grundlage für die Unterstützung der personellen Kapazitäten in den Gesundheitseinrichtungen. Zehntausende haben sich hierfür innerhalb der letzten beiden Wochen bereits gemeldet. Deswegen sind die Medizinstudierenden aber auch besonders von der aktuellen Pandemiesituation betroffen und daher besonders zu berücksichtigen:

  • Die Lehre muss in diesem Studiengang weitergeführt und den Studierenden ein Voranschreiten im Studienverlauf ohne Verzögerungen ermöglicht werden. Nur so kann die Kontinuität der Absolvierenden aufrecht erhalten werden und damit die Planbarkeit der personellen Kapazitäten im Gesundheitswesen.
  • Im Hinblick auf die andauernde Unsicherheit müssen kulante Lösungen für möglichen Prüfungsrücktritt gefunden werden.
  • Der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss an die Umstände der Krise angepasst werden. Die Prüfung sollte sich in Form und Inhalt am zuvor abgeleisteten Praktischen Jahr orientieren.
  • Für Studierende im Praktischen Jahr des Medizinstudiums muss ihr Wahltertial, Mobilität, Aufwandsentschädigung und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet sein. Es muss für in der Pandemiebewältigung tätige Studierende eine Kinderbetreuung gewährleistet werden.
  • COVID-19-bedingte Fehlzeiten in den praktischen Elementen des Medizinstudiums dürfen nicht als solche gewertet werden.
  • Tätigkeiten im Rahmen der Pandemiebewältigung sollen als Studienleistungen anerkannt werden. Weiterhin sollen kulante Regelungen für die Anrechnung von Studienleistungen gefunden werden, die als Präsenveranstaltungen die Voraussetzung für den Studienerfolg bilden.

Beschäftigungsbedingungen

Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen

In der aktuellen Situation geht es für die meisten Bereiche der Hochschulen weder um „Exzellenz“ noch um „Zukunftsfähigkeit“, sondern um die Bewältigung einer Ausnahmesituation. Dem muss auch in den Beschäftigungsverhältnissen Rechnung getragen werden. Die Lehrkräfte und die anderen Mitarbeitenden der Hochschulen stehen wie die Studierenden mitunter vor existenziellen Fragen. Auch bei Lehrenden und Mitarbeitenden muss auf die individuelle Belastung durch die aktuelle Pandemiesituation Rücksicht genommen werden. Dies bedeutet:

  • Hochschulen müssen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und alle Verträge (befristete Arbeitsverträge, Forschungs-, Verwaltungs- und Lehrprojekte) reibungslos und unterbrechungsfrei um mindestens sechs Monate verlängern. Dabei sind studentische Beschäftigte explizit einzuschließen!
  • Die zusätzliche Arbeitsleistung, welche (insbesondere studentische) Beschäftigte mit der Umstellung auf digitale Lehre erbringen, muss in der Arbeitszeit und Entlohnung abgebildet werden.
  • Lehraufträge auf Honorarbasis müssen in jedem Fall bezahlt werden, auch wenn die Lehre nicht oder nur eingeschränkt stattfinden sollte.
  • Lohnfortzahlung in allen Bereichen: Die Hochschulen und die Studierendenwerke müssen sich und Subunternehmen, die für die Hochschulen arbeiten, verpflichten, die Lohnfortzahlung auch bei Arbeit auf Abruf (0-hour contracts), 450€-Jobs und Werkstudierenden zu garantieren.
  • Es erscheint unverantwortlich, die Arbeitsbelastung durch die Umstellung auf digitale Lehrformen hochzusetzen, nur um einen frühzeitigen Semesterstart gewährleisten zu können. Dies kann nicht im Interesse der Qualität der Lehre sein. Deswegen muss der Vorlesungszeitraum so gestaltet werden, dass die Lehrenden angemessene Vor- und Nachbereitungszeit haben, um qualitativ angemessene Online-Studienangebote bereitzustellen.

Kinderbetreuung

Hochschulangehörige und extern Beschäftigte (inklusive studentische Beschäftigte) mit Kindern sind derzeit besonders belastet, da Kitas und Schulen geschlossen werden. Dies erfordert eine unbürokratische Aussetzung der Präsenzpflicht am Arbeits- und Studienplatz für Menschen mit Sorgeaufgaben. Ebenso darf die Betreuung von Kindern aufgrund von Kita- und Schulschließungen nicht über unbezahlten oder regulären Urlaub geregelt werden. Es muss anerkannt werden, dass von Mitarbeitenden, die während ihrer Arbeitszeit im Homeoffice gleichzeitig ihre Kinder betreuen, nicht das gleiche Arbeitspensum erwartet werden kann.

Krisenarbeit der Studierenden

Wenn Studierende im Rahmen der Pandemiebewältigung tätig werden, wird ihnen eine große Verantwortung zuteil. Diese Arbeit kann die Gesellschaft unterstützen, die COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Dabei muss jedoch stets gewährleistet werden, dass die, die sich jetzt für diese Arbeiten melden, ausreichend geschützt sind. Damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können, müssen faire Arbeitsbedingungen herrschen. Dies beinhaltet insbesondere:

  • ausreichend Material und Anleitung, um adäquaten Arbeits- und insbesondere Infektionsschutz zu gewährleisten,
  • verlässlichen Rechts- und Versicherungsschutz,
  • angemessene Entlohnung im Rahmen der individuellen rechtlichen Bedingungen, nach Möglichkeit sollte der Tariflohn bezahlt werden und
  • gute und umfangreiche Einweisung und Anleitung in die entsprechenden Handlungsweisen und Tätigkeiten.

Digitalisierung

„Digitalisierung“ ist ein beliebtes Schlagwort der Hochschullandschaft. Wir halten an dieser Stelle fest: Diese Krise ist keine Chance, sondern ein riesiges Problem. Das gilt in der jetzigen Situation auch für die Digitalisierung. Denn Online-Lehre kann und darf die Präsenzlehre nicht ablösen. Blended-Learning, d. h. die Integration digitaler Lehre in Präsenzlehrangebote, sollte mittel- bis langfristig ausgebaut werden. Das sogenannte E-Learning stellt mehr als ein bloßes E-Teaching dar, digitale Lehre bedeutet nicht, ein Seminar mit 30 Teilnehmenden vor einer Webcam durchzuführen.

Hinzu kommt, dass die Bildungswissenschaften nachgewiesen haben, dass eine reine Online-Lehre die Präsenzlehre nicht ersetzen kann ohne den Lernerfolg massiv einzuschränken. Die im Solidarsemester 2020 praktizierte Online-Lehre sollte daher weitestgehend als Provisorium betrachtet werden und wird sicherlich nicht in allen Fächern gleich gut funktionieren.

  • Die Krise offenbart den schon lange bestehenden Bedarf an Fachwissen und Arbeitskraft im Bereich E-Learning und Digitalisierung an Hochschulen, deswegen müssen schnellstmöglich weitere Dauerstellen für Digital-Fachkräfte an den Hochschulen geschaffen werden, die die Lehrenden und die vorhandenen Mitarbeiter*innen in den zentralen Einrichtungen der Hochschulen sowie in Technik und Verwaltung unterstützen.
  • Einheitliche Qualitätsstandards für digitale Lehre müssen geschaffen und eingehalten werden. Auch deswegen sollte Geld in die Fachkräfte statt kommerzielle Software investiert werden.
  • Es braucht Fortbildungen für Dozierende für Online- und Blended-Learning-Formate. Denn Wissen zu Blended Learning kann nicht bei allen Dozierenden vorausgesetzt werden.
  • Bei allen digitalen Lehrformaten muss zudem immer die Inklusion der Studierenden mitgedacht werden. In der Praxis heißt das, dass verschiedene Möglichkeiten zur Teilnahme an Modulen bereitgestellt werden.
  • Es müssen neue Lehrkonzepte ausgearbeitet werden. Bei freiwilligen Formaten kann hier auch gerne experimentiert werden.
  • Open-Source-Werkzeuge sollen der Standard an Hochschulen werden. Zudem soll in der Lehre verstärkt auf Open-Access-Materialien zurückgegriffen werden.
  • Nicht zuletzt muss die digitale Lehre asynchron stattfinden können und darf kein schnelles Internet voraussetzen. Die aktuelle Überlastung der Netze zeigt, dass dieses nicht bei allen Studierenden vorhanden sein wird.

Hochschuldemokratie

Um die Lehre im Solidarsemester 2020 neu regeln zu können, stehen viele Entscheidungen innerhalb der Hochschulen an. Aufgrund der Krisensituation werden und wurden diese schnell getroffen und umgesetzt. Aber auch, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind, müssen die Hochschulgremien mit in die Entscheidungsfindung der Rektorate, Präsidien und Dekanate eingebunden werden. Die digitale Umstellung der Lehre und des Hochschulalltags darf nicht zur Aussetzung demokratischer Wahlgrundsätze führen und eine ad hoc Einführung von Online-Wahlen generieren. Durchdachte Entscheidungen der Hochschulgremien erfordern ein hohes Maß an Diskussion und Partizipation und können nicht allein durch Umlaufverfahren geregelt werden. Hier muss gewissenhaft mit Audio- und Videokonferenzen und -chats gearbeitet werden.

Explizit für die Bewältigung der Coronakrise fordern wir, dass in allen Krisenstäben der Hochschulen mindestens ein*e Teilnehmer*in aus jeder Statusgruppe beteiligt sein muss. Nur so wird verhindert, dass berechtigte Interessen ganzer Gruppen von Hochschulangehörigen aus dem Blickfeld geraten. Auch Einzel- und Sonderfälle können so am besten im Entscheidungsprozess abgebildet werden.

Auch über die Hochschulen hinaus gilt: Gremien oder Organisationen, die im Hochschulbereich Empfehlungen geben oder Entscheidungen treffen, sollen proaktiv auf Studierendenvertretungen zugehen und deren Perspektive einbinden.

Gemeinsam die Herausforderung gestalten

Bereits jetzt muss im Blickfeld aller Akteur*innen sein, dass es bei der zwangsläufigen Verkürzung und den zu erwartenden Ausfällen, aber auch bei der Verschiebung oder sogar des Ausfalls aller Formen von Prüfungen, die zum Hochschulzugang berechtigen, zu Domino-Effekten für die kommenden Semester kommen wird. Es ist daher eingehend zu prüfen, welche der oben genannten Maßnahmen auch auf folgende Semester anzuwenden sind.

Nur Studierende können ein realistisches Bild der studentischen Lebensrealität und Studiensituation vermitteln und damit die Erfolgsaussichten von geplanten Maßnahmen einschätzen. Für eine erfolgreiche Gestaltung des Solidarsemesters im Sommer 2020 müssen Studierende unbedingt in die Planungen der Hochschulen, der Länder und des Bundes mit einbezogen werden.


Bündnispartner*innen:

Sowie die LandesAStenKonferenz Hamburg und das Autonome Inklusionsreferat der Uni Frankfurt


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